Wir fahren immer !
Service rund um die Uhr - 365 Tage im Jahr
Krankenfahrten sitzend für alle Krankenkassen zur Behandlung zum Arzt oder ambulanten/ stationären Aufnahme , Bestrahlung , Chemotherapie ins Krankenhaus Goslar, Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim oder jedes Krankenhaus ihrer Wahl in ganz Deutschland.
Kurierdienst + Gepäcktransport
Apothekenbelieferung mit Zertifizierter Kühlanlage
Hochzeitsfahrten im schwarzen Mercedes
Schülertransporte
Flughafenfahrten
Reisetransfer
Babyschale - bitte 1/2 std vorher bestellen
jede Dienstleistung wird übernommen:
Koffer rein raus aus dem Haus, Bahnhof hin und her, einkaufen mit oder ohne Fahrgast, Essen holen, Fahrzeuge abholen mit 2 Fahrern usw..
Taxitarif Goslar 2014
Grundentgelt
Das Grundentgelt beträgt werktags (Mo-Sa) von 06:00 bis 22:00 Uhr 3,50 € und
werktags von 22:00 bis 06:00 sowie an Sonn- und Feiertagen 4,00 €.
In diesen Grundentgelten ist jeweils ein Entgelt für eine besetzt gefahrene
Wegstrecke von 47,61 m oder für eine Wartezeit von 13,84 Sekunden enthalten.
Anfahrt zum Besteller
Anfahrtentgelte sind zu erheben, sofern die Einsteigestelle und das
Beförderungsziel in dem selben nachstehend aufgeführten Ortsteile liegen.
Dies gilt auch wenn die Einsteigestelle und das Beförderungsziel
in unterschiedlichen Ortsteilen liegen, die Kernstadt Goslar für den
Fahrauftrag jedoch nicht durchfahren wird.
Bei unterschiedlichen Anfahrtentgelten ist dann jedoch
das geringere Entgelt zu erheben.
a) Jerstedt, Hahndorf, Grauhof, Gut Grauhof, Gut Riechenberg, 5,00 €
Gut Ohlhof und Oker ( ab Borcherskurve)
b) Immenrode, Weddingen 10,00 €
c) Hahnenklee, Vienenburg, Wiedelah, Lengde, Lochtum 15,00 €
Errechnung des Entgeltes
(1) Das Beförderungsentgelt beträgt:
1. Das Grundentgelt gem.§ 3 dieser VO 3,50 € / 4,00 €
2. zuzügl. bis 5000 Meter 0,10 € für jede gefahrene Teilstrecke von 47,61 m
3. zzügl. ab 5000 Meter 0,10 € für jede gefahrene Teilstrecke von 55,55 m
(2) Der Fahrpreis ist gem Abs. 1 zu ermitteln. Bei der Bestellung für Fahrten in
Kraftfahrzeugen mit mehr als vier Fahrgästen ( Großraumtaxi) wird ein Zuschlag
in Höhe von 50% des angezeigten Entgeltes erhoben.
(3) Der Fahrpreisanzeiger muss das Beförderungsentgelt so anzeigen, dass beim
Einschalten in der Anfangsstellung das Grundentgelt als Mindestfahrpreis erscheint.
(4) Tritt ein Besteller aus von ihm zu vertretenden Gründen ein Fahrt nicht an,
so hat er das Grundentgelt zu entrichten. Ist eine Anfahrt zum Besteller oder zu
Bestellort bereits durchgeführt, so ist diese zuzüglich eines Anfahrtentgeltes nach §4
dieser VO zu berechnen. Das Entgelt für eine abbestellte Fahrt entfällt, wenn der Besteller
mindestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Fahrtbeginn den Auftrag widerruft.